Update TSVG: Handelsübliche Skonti nach wie vor zulässig

wie Sie wahrscheinlich schon in den Nachrichten gesehen haben, ist das TSVG heute im Bundestag beschlossen worden und tritt zum 1. Mai in Kraft.

Ein wesentlicher Punkt, über den wir in der Vergangenheit immer wieder berichteten, ist die Klarstellung im Bereich des Großhandelszuschlags. Hier wird im Gesetz als Reaktion auf den Urteilsspruch des BGH vom Oktober 2017 geregelt, dass die 0,70 € Zuschlag vom Großhandel zu erheben sind. In der Kommentierung dieses Paragraphen ist klargestellt, dass der Großhandel Rabatte in Höhe des variablen Anteils plus handelsübliche Skonti geben darf. Das ist insofern auch logisch, da auch der Großhandel Skonti von der Industrie bekommt, die er im Prinzip an die Apotheken weiterleitet. Insofern sind der Gesetzestext und die Kommentierung auch kongruent.

Wie bekannt, hat der Phagro – und das sind immerhin alle Pharmagroßhändler, außer die AEP – über die gesamte Zeit des Gesetzgebungsprozesses versucht die Kommentierung dahingehend zu ändern, dass der gegebene Rabatt sowie der Skonto in Summe den variablen Prozentsatz nicht übersteigen darf. Das Ziel dabei war ein Rückfahren der Kondition und die weitgehende Ausschaltung des Wettbewerbs, vor allem zwischen den Phagro Mitgliedern, per Gesetz zu erlangen. Dieses würde dann auf Kosten der Apotheke geschehen. Die Begründung, dass andernfalls die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland gefährdet wäre, ist angesichts der bestehenden Überkapazitäten im Großhandel ein offensichtlich vorgeschobenes Argument. Im Kern geht es dem Phagro darum, die Überkapazitäten und das Oligopol durch Begrenzung des Wettbewerbs zu zementieren.

Das TSVG ist heute unverändert beschlossen worden: Im Gesetzestext wird der Zuschlag von 0,70 € klargestellt, in der Kommentierung ist unverändert der maximale Rabatt von 3 % zuzüglich eines handelsüblichen Skontos erlaubt.

Unter der Rubrik „Fraktionsmeinungen“ ist in dem Bericht zum Gesetzgebungsverfahren ein Passus zu finden, in dem die Fraktionsmeinung der SPD festgehalten wird: „durch die Änderung in Art. 12 rechtssicher festgehalten wird, dass der Mindestpreis aus Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens, Festzuschlag von 0,70 € und Umsatzsteuer besteht. Auf diese Preisbestandteile dürfe der Großhandel weder Rabatte noch Skonto gewähren.“ Dieses steht natürlich im Widerspruch zu der Kommentierung des Gesetzes.

Dieses ist die Meinungsäußerung einer Fraktion und hat keine Gesetzeswirkung. Rechtlich gilt der Wortlaut des Gesetzes (siehe BGH Entscheidung), und dann die Kommentierung sowie weitere Rechtsnormen, wie z.B. andere Gesetze oder Urteile.

Die klare Auffassung der AEP und unserer Rechtsberater zu diesem Thema ist, dass neben den 3 % Maximalrabatt handelsübliche Skonti weiter gegeben werden dürfen. Und das auch nach dem 1. Mai. Auch haben wir keinerlei Verständnis dafür, dass der Phagro schon wieder für Verunsicherung sorgt und versucht eine mangelnde kaufmännische Steuerung innerhalb seiner Unternehmen auf Kosten der Apotheke zu heilen, und sich nicht einfach dem Wettbewerb und der Zukunft stellt. Im Übrigen zwingt ja niemand irgendeinen Großhändler Rabatte und Skonti zu geben, wenn er es denn nicht kann oder will.

Wir bei der AEP werden natürlich die Auswirkung des Gesetzes intensiv prüfen, aber auf jeden Fall unser bestehendes Konditionsmodell weiter aufrechterhalten. Die Gesetzeslage hierzu ist klar!

Natürlich gehen wir davon aus, dass der Phagro oder stellvertretend ein Wettbewerbsverein, wie schon vor drei Jahren, wieder versuchen wird zu klagen.

Bitte geben Sie Ihrem Großhandel zu dem gesamten Thema ein klares Feedback, berücksichtigen Sie die Positionierungen bei Ihren Einkaufsentscheidungen, und helfen Sie uns auch, soweit möglich, weitere Rechtsverfahren, die am Ende nur viel Geld und Zeit kosten, zu verhindern.

Unser Rat an Sie: lassen Sie sich nicht verunsichern, und lassen Sie uns gemeinsam weiterhin modernen Pharmahandel ohne Spielchen, fair und transparent betreiben. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

Mit besten Grüßen aus Alzenau

Ihre AEP Geschäftsführung
Jens Graefe, Dr. Martin Arnegger, Tobias Zimmermann