
Wichtige Information der Geschäftsführung – Diskussion um Rabatte im Rahmen des TSVG
Wie Sie sicherlich bereits mitbekommen haben, ist im Moment im Rahmen des neuen TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) auch das Thema „Großhandelsvergütung“ mit auf die Agenda gekommen. Dazu gab es am Mittwoch eine Anhörung, die von „apotheke adhoc“ zusammen gefasst wurde: In dem bisher vorliegenden Referentenentwurf ist im Gesetzestext nur eine Fixierung der „70 Cent“ vorgesehen, in der Kommentierung wird allerdings auch über eine Einbeziehung von Skonti gesprochen. Insofern ist die Behandlung von Skonti bisher unklar und offen. In der Anhörung am Mittwoch haben die ABDA und weitere Apothekenverbände die Position eingenommen, dass ein Skonto erstens etwas Anderes als ein Rabatt ist und zweitens von einer eventuellen Konditionsbegrenzung ausgenommen werden muss. Wie Sie dem Artikel entnehmen können, hat der Phagro eine Gegenposition eingenommen und spricht sich für eine Begrenzung von Rabatten und Skonti zusammen auf den variablen Anteil von 3,15 % aus. Dies ist die Position, die der Wettbewerb auch im sogenannten Skontoprozess gegen AEP eingenommen hatte – insofern ist die Position nicht ganz neu oder überraschend. Wir müssen jetzt sehen, wie sich die Diskussion weiterentwickelt. AEP ist natürlich daran interessiert, den Skonto wie bisher handhaben zu können. Deswegen zur Versachlichung der Diskussion folgende Fakten:
Wir kämpfen natürlich weiterhin für den Erhalt des Skontos und für einen fairen und transparenten Wettbewerb im Großhandel. Da in nächster Zeit hier die Weichen gestellt werden, wollten wir Sie auf den neuesten Stand der Diskussion bringen, so dass auch Sie gegebenenfalls kompetent mit diskutieren können. Für Rückfragen steht das Team der AEP selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung oder sprechen Sie uns auch gerne persönlich an. Mit besten Grüßen aus Alzenau Dr. Martin Arnegger Jens Graefe Tobias Zimmermann |