Wichtige Information der Geschäftsführung – Handelsübliche Skonti neben dem Maximalrabatt von 3,15% weiterhin erlaubt

 

Sie haben sicherlich die Diskussion der letzten Tage um das TSVG und die darin geplanten Einschränkungen der maximalen Konditionen unter Einbeziehung des Skontos ausführlich verfolgt. Wir hatten dazu bereits informiert und zusammen mit weiteren marktwirtschaftlich orientierten Marktteilnehmern für den Erhalt eines handelsüblichen Skontos gekämpft. Eine Umsetzung des ursprünglich geplanten Textes hätte zu einer signifikanten Konditionskürzung auf Apothekenebene führen können sowie zu einer Zementierung des bestehenden Oligopols im Pharmahandel.

So wie es aussieht, ist in dem gestern publik gewordenen und zwischen den Ministerien abgestimmten Gesetzesentwurf, welcher heute durch das Kabinett genehmigt werden soll, in der Kommentierung klargestellt worden, dass handelsübliche Skonti, neben dem Maximalrabatt von 3,15%, weiterhin gegeben werden können. Auch wenn natürlich interessierte Kreise jetzt versuchen weiter Unsicherheit zu streuen: der Text ist sehr eindeutig.

Nun liegt damit das TSVG als Kabinettsentwurf vor und geht nachfolgend in das parlamentarische Verfahren. Jetzt geht es natürlich darum, dass in diesem Verfahren auch der handelsübliche Skonto weiter gesichert wird. Wir werden natürlich hier dranbleiben und weiterhin – nach dem Antikorruptionsgesetz und Skontoprozess – für den Erhalt des Skontos kämpfen. Sollten Sie Zugang zu Mitgliedern des Bundestages haben, so können Sie uns hier natürlich auch parallel gerne unterstützen.

Für Rückfragen und Anregungen steht Ihnen die Geschäftsführung gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen aus Alzenau

 

Jens Graefe