NEUE AUSLIEFERUNG FÜR ÜBERWEISER OHNE VALUTA GÜLTIG AB 01.12.2018

Überweiser-Aufträge gehören zu einer der Kernaufgaben des vollsortierten Großhandels, so natürlich auch der AEP.

Allerdings werden unter der Überschrift „Überweiser“ immer mehr Transaktionen von der Industrie getätigt, die nichts mehr mit dem ursprünglichen Überweiser zu tun haben. Statt einer Lieferung von größeren Mengen an gleichartigen Produkten – meist mit Valuta und zum Zwecke der Saisonbevorratung – wird der Überweiser immer stärker auch für Kleinstmengen eingesetzt, zum Beispiel aus „Webshops“ von der Industrie, die damit die Logistikdienstleistung an den Großhandel auslagert. Diese Art von Überweiser macht inzwischen dreiviertel unserer Überweiseraufträge aus. Bisher haben wir alle diese Überweiseraufträge separat behandelt, was zur Folge hat, dass immer mehr Boxen mit Kleinstmengen kommissioniert und versandt werden.

Dieses Vorgehen ist weder ökonomisch, noch ökologisch sinnvoll.

Daher werden wir ab Dezember 2018 die Auslieferung aller Überweiser ohne Valuta optimieren. 

 


ACHTUNG:

Bei allen Überweiseraufträgen ohne Valuta, die wir nach dem 1. Dezember 2018 für Sie erfassen, erhalten Sie die Ware zusammen mit Ihrer bestellten Normalware in einer AEP-Wanne. Für die Überweiserpackungen erhalten Sie in dieser Wanne einen separaten Lieferschein, der exakt so aussieht, wie Ihr bisheriger Überweiserlieferschein. Diese Überweiserpositionen werden dann auch auf Ihrer Sammelrechnung in einem eigenen Abschnitt mit dargestellt.


 

Das neue Vorgehen hat für Sie viele Vorteile:

  • Weniger Wannen:  Durch die Konsolidierung in die normalen Aufträge wird die Wannenanzahl reduziert. Das ist gut für die Umwelt, stellt sicher, dass die Boxen in die Schleuse passen und reduziert die Wannenlagerung und -rückführung.
  • Schnellere Verfügbarkeit: Bei den „Kleinstüberweisern“ handelt es sich um Produkte, die Sie schnell benötigen. Durch die Einbeziehung der Überweiser in die „normale“ Kommissionierung, können wir Ihnen diese deutlich schneller ausliefern.
  • Gemeinsame Vereinnahmung: Wenn Sie AEP Express nutzen, haben Sie die Überweiser zusammen mit der Normallieferung schon morgens in der Schleuse.

 

Ein weiterer Vorteil für die Apotheke: Ab Dezember entfällt damit die Versandkostengebühr für „Kleinstüberweiser“.
Wie bei allen Aufträgen bei AEP gilt dann: Sie erhalten Ihre Lieferung versandkostenfrei, wenn Ihre Lieferung mindestens 25 lieferbare Rx-Artikel enthält oder Sie AEP Express nutzen.

Überweiser mit Valuta, und hier handelt es sich (fast) ausschließlich um Artikel für die Saisonbevorratung, werden wie bisher in separaten Wannen und mit Valuta ausgeliefert. 

Die neue Auslieferregelung gilt für alle Überweiser, die ab dem 01.12.2018 bei AEP erfasst werden. Die Auslieferung der „Kleinstüberweiser“ zusammen mit der normalen Lieferung ist ökologisch optimiert, spart Ihnen und uns Geld, minimiert die Boxen und optimiert die Prozesse.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer mit unserem Kunden-Service-Team unter 06188/9937370, per E-Mail unter service@aep.de oder auch per WhatsApp zur Verfügung.Mit besten Grüßen aus Alzenau

Ihr AEP-Team