
AEP KÄMPFT – WIEDER UND WEITER- FÜR DEN SKONTO DER APOTHEKER
Aus gegebenem Anlass möchten wir Ihnen ein kurzes Update zur nächsten Runde im Kampf um den Skonto und damit Ihre Konditionen geben. Dieses Mal noch klarer und eindeutiger, da die Position des Phagros, und damit aller Großhändler außer AEP, inzwischen ganz deutlich und höchstpersönlich durch den Vorsitzenden Dr. Trümper kommuniziert wurde: nämlich, dass Skonti als Rabatte zu werten sind, und die Summe aus Rabatten und Skonti 3% nicht übersteigen darf.
Dieses ist insofern neu, als dass im sogenannten „Skontoprozess“ ja lange verschwiegen wurde, dass der Großhandel hinter der Klage stand, und auch beim Antikorruptionsgesetz der Phagro eher im Hinterzimmer als offen agiert hat.
Sie erinnern sich, dass im ursprünglichen Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine Deckelung von Rabatten und Skonti in Höhe von 3 % vorgesehen war. In dem dann schließlich vom Kabinett abgesegneten Entwurf aller Ministerien (Kabinettsentwurf) wurde die Regelung dahingehend geändert, dass die 3 % Rabatt plus handelsüblichem Skonto gegeben werden dürfen. Das TSVG ist jetzt im parlamentarischen Verfahren, am Mittwoch hat die erste Anhörung dazu stattgefunden. Im Vorfeld hierzu hat der Phagro, und damit alle Großhändler außer AEP, deutlich und unmissverständlich die Position vertreten, dass zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung die Konditionen inkl. Skonto auf max. 3 % begrenzt werden müssen. Nachfolgend der Link aus der DAZ dazu:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/01/11/phagro-rabatte-und-skonti-duerfen-prozentualen-zuschlag-nicht-ueberschreiten
Es ist klar, dass es sich hierbei um den Versuch der Wettbewerbsbegrenzung zwischen den Großhandlungen handelt, zur Sicherung der bestehenden Strukturen des Oligopols – und das auf Kosten der Apotheke. Auch wissen wir alle, dass insbesondere das Argument der Gefährdung der flächendeckenden Versorgung angesichts der augenblicklichen Lagerdichte in Deutschland nachweislich vorgeschoben ist: es gibt wohl keine Apotheke in Deutschland, die nicht aus einer Reihe von Lägern in ausreichender Frequenz beliefert werden könnte, wenn sie wollte. Auch handelt es sich bei den meisten Phagro-Mitgliedern um große Unternehmen, zum Teil um globale Konzerne, die ja auch keiner zwingt, Konditionen zu geben, wenn sie es sich nicht leisten können. Verschwiegen wird auch, dass der Großhandel ja selbst Skonti von der Industrie bekommt, die er ja faktisch nur an die Apotheke weitergibt. Am Ende handelt es sich bei dieser Forderung um eine Umverteilung zu Lasten der Apotheken und Zugunsten des Großhandels, und natürlich auch um eine Begrenzung des Wettbewerbs, zum Beispiel mit AEP.
Wir, wie auch weitere marktorientierte Teilnehmer, sind im Moment dabei hier für Aufklärung im parlamentarischen Verfahren zu sorgen, insbesondere hinsichtlich der nachweislich vorgeschobenen Argumente des Phagros. Auch die ABDA hat sich klar gegen die Forderung des Phagros positioniert.
Faktisch würde durch eine solche Einschränkung der Konditionen nicht die flächendeckende Versorgung gesichert, sondern das Sterben stationärer Apotheken beschleunigt. Gestützt würde offensichtlich das bestehende Oligopol im deutschen Pharma-Großhandel, welches der Phagro repräsentiert.
Wir werden Sie auch in Zukunft hierüber informieren und freuen uns natürlich, wenn Sie auf Ihrer Ebene die auch für Sie wichtigen Skonti verteidigen, zum Beispiel durch entsprechende Rückmeldungen an Ihre Bundestagsabgeordneten oder aber über Ihre Verbände.
Mit besten Grüßen aus Alzenau
Ihre AEP Geschäftsleitung