
3 Cent – UND SONST ÄNDERT SICH NICHTS
Die Gesetzesänderung durch das ALBVVG tritt am 01.09.2023 in Kraft. Somit ändert sich der Großhandelsfestbetrag von 0,70 Euro auf 0,73 Euro. Aktuell kann man der Presse entnehmen, dass der Großhandel diese Änderung als Anlass nimmt, zusätzlich eine Korrektur an seinen Konditionen durchzuführen – mit Hilfe des Handelsspannenausgleichs. Damit werden Apotheken beim klassischen Großhandel gegebenenfalls dreifach zusätzlich belastet – über den erweiterten Fixzuschlag, den angepassten Handelspannenausgleich und eine angepasste Retourengebühr.
HANDELSSPANNENKORREKTUR: AEP ZEIGT, ES GEHT AUCH ANDERS
Dass es anders geht, zeigt AEP. „AEP versteht sich als der faire und transparente Großhandelspartner für die Apotheke. Wir haben erst gar keinen sogenannten Handelsspannenausgleich. Auch werden wir die Gesetzesänderung nicht zum Anlass nehmen, uns in irgendeiner Form an der derzeitigen Senkungsrunde am Markt zu beteiligen“, bestätigt Dr. Heike Brockmann, Geschäftsführerin von AEP. „Natürlich kann auch AEP den durchschnittlichen Rx-Packungspreis nicht völlig ignorieren, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Aber der Durchschnittspreis für die Berechnung unseres Servicebeitrags beginnt erst bei fairen 32,50 €. Dieser Rx-Durchschnittspreis wird von kaum einer Apotheke überschritten, die mit einem normalen und breiten Bestellmix bei uns einkauft und nicht selektiv bestellt.“
AEP SETZT LEDIGLICH DIE GESETZLICHE ÄNDERUNG UM UND BLEIBT DIE ALTERNATIVE IM MARKT
Zum 01.09. passt AEP ausschließlich den Festzuschlag auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers an. Der Großhandel aus Unterfranken versteht sich seit Markteintritt vor 10 Jahren als Korrektiv am Markt und bietet langfristig attraktive Konditionen. „AEP setzt auf Stabilität, Transparenz und attraktive Konditionen. Dies alles sind wichtige Bausteine für die Zukunftssicherung der Vor-Ort-Apotheke“, unterstreicht Brockmann.
Nähere Informationen erhalten Sie über Ihren Ansprechpartner im AEP Außendienst.