Wichtige Information der Geschäftsführung – Handelsübliche Skonti neben dem Maximalrabatt von 3,15% weiterhin erlaubt
Sie haben sicherlich die Diskussion der letzten Tage um das TSVG und die darin geplanten Einschränkungen der maximalen Konditionen unter Einbeziehung des Skontos ausführlich verfolgt. Wir hatten dazu bereits informiert und zusammen mit weiteren marktwirtschaftlich orientierten Marktteilnehmern für den Erhalt eines handelsüblichen Skontos gekämpft. Eine Umsetzung des ursprünglich geplanten Textes hätte zu einer signifikanten Konditionskürzung auf Apothekenebene führen können sowie zu einer Zementierung des bestehenden Oligopols im Pharmahandel.
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