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Wichtige Information der Geschäftsführung – Handelsübliche Skonti neben dem Maximalrabatt von 3,15% weiterhin erlaubt

Sie haben sicherlich die Diskussion der letzten Tage um das TSVG und die darin geplanten Einschränkungen der maximalen Konditionen unter Einbeziehung des Skontos ausführlich verfolgt. Wir hatten dazu bereits informiert und zusammen mit weiteren marktwirtschaftlich orientierten Marktteilnehmern für den Erhalt eines handelsüblichen Skontos gekämpft. Eine Umsetzung des ursprünglich geplanten Textes hätte zu einer signifikanten Konditionskürzung auf Apothekenebene führen können sowie zu einer Zementierung des bestehenden Oligopols im Pharmahandel.

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„Heilberuflich orientierte Apotheken müssen die Zeche zahlen“ Jens Graefe (AEP) zur Rabattfixierung im Großhandel

Was plant das Bundesgesundheitsministerium in Sachen Großhandelsrabatte und -skonti? Im Terminservice- und Versorgungsgesetz ist als Reaktion auf das Skonti-Urteil eine Rabattsperre für das 70-Cent-Fixum der Großhändler vorgesehen. In der Begründung wird sogar eine Begrenzung von Rabatten UND Skonti in Aussicht gestellt. Besonders hart treffen dürfte das den „jungen“ Großhändler AEP, der das Preisgefüge im Großhandelsgeschäft seit Jahren aufmischt. DAZ.online hat bei AEP-Chef Jens Graefe nachgefragt, was eine Skonto-Begrenzung für sein Unternehmen und die Apotheker bedeuten würde.

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